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gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse steht allen Freiberuflern und Selbstständigen offen.

Auch wenn sich hier kein Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, so kann die gesetzliche Kasse doch teilweise eine recht günstige Lösung sein. Möglich ist die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse über die freiwillige Versicherung. Die Beiträge, die dafür entrichtet werden müssen, richten sich nach dem Gewinn des Gewerbetreibenden. Allerdings gibt es auch einen bestimmten Mindestbeitrag, der alljährlich angepasst wird.

Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, die Beiträge, die zu zahlen sind, werden nach dem Einkommen berechnet. Wer nun viel Geld verdient, zahlt auch hohe Beiträge, weniger Verdienende entsprechend weniger. Nun bekommen aber alle die gleichen Leistungen. Das heißt, die Finanzierung der Krankenkasse und deren Leistungen ist in der bekannten Form überhaupt erst möglich, weil es Menschen gibt, die mit ihren hohen Beiträgen die Leistungen auch für geringer Verdienende oder Familien finanzieren. Dies gilt synonym auch für die Pflegeversicherung.

Die Versicherungswilligen und damit auch die Selbstständigen können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen, die Leistungen der Kassen unterscheiden sich aber.
Nach den Neuerungen der Gesundheitsreform ist es allerdings so, dass die Beiträge für alle Kassen gleich sind. Einige erheben jedoch Zusatzbeiträge, über die sie sich finanzieren. Dies ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal und hat dazu geführt, dass viele Menschen ihre gesetzliche Kasse gekündigt haben, nachdem sie die Zusatzversicherung eingeführt hatte.

Wer wechseln möchte, kann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, vorausgesetzt, er war bis dahin schon mindestens 18 Monate Mitglied in dieser Kasse. Es gibt jedoch noch ein Sonderkündigungsrecht, dieses besteht zum Beispiel bei einer Erhöhung der Beiträge durch die Kasse.

Die gesetzliche Krankenkasse fordert die Zahlung von Gebühren in Höhe von 10 Euro, die pro Quartal anfallen. Das heißt, bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal muss diese Praxisgebühr bezahlt werden. Es gibt allerdings Modelle von Krankenkassen, bei denen erfolgt eine Erstattung dieser Kosten, wenn vom so genannten Hausarztmodell Gebrauch gemacht wird.


Im Allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, die für eine Behandlung mit Medikamenten und Methoden anfallen, die schulmedizinisch anerkannt sind. Für alternative Methoden und Mittel werden die Kosten in der Regel noch nicht übernommen.

 

Mein Surftipp zum Thema gesetzliche Krankenkasse:

http://www.versicherung-fuer-freiberufler.de/gesetzliche-krankenversicherung-freiberufler
Jeder Freiberufler kann Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden


http://www.versicherung-fuer-selbststaendige.de/gesetzliche-krankenversicherung-selbststaendige/

Jeder Selbststaändige kann ebenfalls in die gesetzliche Krankenkasse eintreten

Hier gebe ich Tipps über Kassenwahl und Kassenwechsel der GKV:

http://gesetzliche-krankenkasse-freiberufler.de/

 Auch einem freiberuflichen Übersetzer steht die gesetzliche Krankenkasse ofen:

http://uebersetzer-link.de/gesetzliche-Krankenversicherung-Uebersetzer.html